Unser Verein:

  • ist Mitglied im Deutschen Tierschutzbund e.V. 
  • ist Mitglied im Landestierschutzverband Sachsen e.V.
  • hat zur Zeit ca. 50 aktive Mitglieder
  • wurde 1991 gegründet
  • betreibt das Tierheim in Rosenbach, OT Bischdorf
  • finanziert sich durch Beiträge, Spenden, Zuschüsse und Tiervermittlungen

 

Spendenkonto:
Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien

 

IBAN : DE43850501003000208460

BIC : WELADED1GRL



 

 

Bitte geben Sie Ihrer Zahlung ihre komplette Adresse mit an , da die Zusendung der Spendenquittung sonst nicht möglich ist.

 

 



Antrag auf Mitgliedschaft in unseren Tierschutzverein
Hier finden Sie unseren aktuellen Mitglieder Antrag, bitte Schicken Sie den Ausgefüllten Antrag an
Tierschutzverein Löbau-Zittau e.V.
Bernstädter Straße 1
02708 Rosenbach OT Bischdorf
Antrag und Bestätigung Mitgliedschaft-1.[...]
PDF-Dokument [88.6 KB]

Spende steuerlich absetzbar: Bei Spenden in bar, Einzahlungsbeleg einreichen

Wenn Ihre Spende im Bereich bis 200 Euro liegt, dann müssen Sie nicht die Zuwendungsbescheinigung als Original Ihrer Steuererklärung beilegen, damit ihre Spende steuerlich absetzbar wird. Stattdessen reicht es aus, wenn Sie einen Kontoauszug einreichen, aus dem die Überweisung hervorgeht.

Das geht aus dem Gesetz zur Steigerung ehrenamtlichen Engagements hervor, das der Bundesrat Ende September beschloss.

Die restlichen Transaktionen auf dem Kontoauszug können Sie unkenntlich machen. Damit erleichtern Sie dem Finanzamt die Arbeit und schützen gleichzeitig Ihre Daten.

 

Sinnvollerweise sollten Sie darauf alles schwärzen, was das Finanzamt nicht unbedingt etwas angeht. Übrigens: Das Gesetz tritt rückwirkend in Kraft. Den erleichterten Spendennachweis können Sie also schon in Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2007 nutzen.

Verlassen Sie sich nicht darauf, dass das Finanzamt einen Online-Beleg anerkennt. Reichen Sie lieber mit Ihrer Steuererklärung das Original des entsprechenden Kontoauszugs ein, aus dem die Spende hervorgeht.
 
Falls Sie Ihren Spendenbetrag in bar direkt auf das Konto der Spendenorganisation eingezahlt haben, dann können Sie Ihren Einzahlungsbeleg mit der Steuererklärung einreichen.

Spende steuerlich absetzbar, sofern sie über 200 Euro gehen

Wenn Sie mehr als 200 Euro gespendet haben, dann benötigen Sie zwangsläufig eine Zuwendungsbescheinigung, damit ihre Spende steuerlich absetzbar ist. Die Zuwendungsbescheinigung erhalten Sie in der Regel von der Spendenorganisation.

Bei einer Spende per Überweisung sollten Sie darauf achten, dem Empfänger Ihre Adresse mitzuteilen. Dafür findet sich im „Verwendungszweck“ in der Regel ausreichend Platz. Der Empfänger Ihrer Spende kann dann leicht Ihre Adresse ablesen und Ihnen die Zuwendungsbescheinigung zuschicken.



Kontakt:

Telefon: 03585 /2113703

Mobil:    0172 / 2761398

oder      0172 / 2777623

 

 

Aktuelles

Wer 2019/ 2020 auf unser Konto gespendet hat und eine Spendenquittung braucht kann diese bei uns direkt abholen oder aber seine Postanschrift telefonisch bei uns durchgeben.

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