Wir über uns

 

Der Tierschutzverein Löbau – Zittau e.V. der bisher in Lawalde Thomas-Müntzer Siedlung 10a seinen Sitz hatte, konnte im Sommer 2011 den seit langem geplanten Umzug auf sein eigenes Grundstück nach Bischdorf durchführen.

Auf dem mit 5000 qm großzügigen Gelände sind alle Voraussetzungen für eine artgerechte Unterbringung und Betreuung von Tieren gegeben.

Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Tierschutzvereines besteht in der Aufrechterhaltung der Funktion seines Tierheimes in Bischdorf, der den ehemals genannten Landkreis Löbau-Zittau die Aufnahme und tiergerechter Betreuung, von Tieren die aufgefunden, abgegeben oder nach Zuweisung des Veterinäramtes oder den Ordnungsämtern zusichert.

 

Dank der Gewährung von Zuwendungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie im Bereich des Tierschutzes, konnten wichtige Vorhaben für den Ausbau der Hundezwingeranlagen und Ausstattung für ein Behandlungszimmer des Tierarztes realisiert werden. Damit wurde die Kapazität der Tiere, die aufgenommen werden können, merklich vergrößert und die Bedingungen für die Pflege sowie Betreuung verbessert.

Jährlich finden so beim Tierschutzverein ca. 134 Hunde, 240 Katzen sowie zahlreiche andere Kleintiere vorübergehende Aufnahme.

Das Tierheim betreut durchschnittlich ständig 30 Hunde, 60 Katzen und bis zu 20 anderer Kleintiere.

 

Die Arbeit im Tierheim wird derzeit ausschließlich durch Freiwillige durchgeführt, die oft ALG II Empfänger sind.

Der Tierschutzverein finanziert sein Tierheim hauptsächlich aus Spenden, teilweise aus Vermittlungsgebühren für Tiere und in einigen Fällen werden Kosten für die Aufnahme von Fundtieren, herrenlose- und Unterbringungstiere durch die zuständigen Ordnungsämter und dem Veterinäramt übernommen.

 

Durch die Teilnahme an der Hilfsaktion „Tierheimsponsoring“ konnte der Tierschutzverein erhebliche Kosten sparen. Wir brauchten wenig Futtermittel für Hunde und Katzen dazu kaufen.

 

Beim Jobcenter Görlitz beantragte der Tierschutzverein die Zuweisung für den Einsatz von ALG II Empfänger, die zusätzlich eine Mehraufwandsentschädigung (MAE) erhalten.

Auch im diesen Jahr stellte das Jobcenter Görlitz wieder 6 MAE-Stellen zu verfügung.

 

 

Aus der Stiftung „Wir für Sachsen“ erhielt der Tierschutzverein ebenfalls die Zusage einer Unterstützung. Ab April werden 6 ehrenamtlich tätige Mitarbeiter aus dieser Stiftung eine kleine Unterstützung erhalten.

 

 

 

Nr

Name

Vorname

Amt innerhalb des Vorstandes

1

Loske

Ramona

Erste Vorsitzende

2

Mucke

Martina

Zweite Vorsitzende & Schatzmeister

3

Loske

Steve

Beirat

4

Rude

Ramona

Beirat (Tierheimleiterin)

5

Wukasch Steffi

Beirat


   

Wichtige Quellenangaben:

(Deutscher Tierschutzbund e.V. „Kostenerstattung für Tiere im Tierheim“ Stand Juni 2010)

 

Für alle Tiere gilt das ethisch ausgerichtete Tierschutzgesetz, § 1 Satz 2: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“.

 

TierSchG § 1 Satz 2

Tiere sind keine Sachen, sie werden durch besondere Gesetze (z. B. das Tierschutzgesetz) geschützt.

Der Eigentümer eines Tieres darf nur unter Beachtung

der Tierschutzbestimmungen mit seinem Tier verfahren.

 

§§ 90 a BGB, 903 S. 2 BGB

Der Staat schützt neben der Umwelt auch die Tiere im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Ordnung. Der Gesetzgeber, Verwaltungsbehörden/Polizei und Gerichte müssen die Belange der Tiere den Interessen der Tiernutzer gegenüberstellen und abwägen. Eine Tötung der Tiere aus Kostengründen darf es nun nicht mehr geben. Der Staat hat mit dieser Staatszielbestimmung eine Pflicht, den Tierschutz mehr als bisher zu fördern. Rückschritte sind verboten. Und zum Staat gehört auch die Kommune.

 

Art. 20 a GG

Fundtiere sind Tiere, die ihrem Halter entlaufen/entflogen sind und bei denen anzunehmen ist, dass der Eigentümer sie wieder abholen wird. Sie sind besitzlos, also nicht im Zugriffsbereich des Eigentümers, aber nicht herrenlos. Diese Tiere bleiben 6 Monate ab der Fundanzeige gerechnet im Eigentum des Tierhalters und dürfen bis dahin nur zur Pflege bzw. unter Eigentumsvorbehalt weitergegeben werden. Das Unterlassen der Fundanzeige kann strafrechtlich

als Fundunterschlagung gewertet werden.

 

§ 965 BGB

 

 

§ 973 I BGB

 

 

 

§ 965 II BGB

§ 246 StGB

 


Muster 12345-12345
  Maus 0123-12345

Der Vorstand

1. Vorsitzende

2. Vorsitzende & Schatzmeister

Martina Mucke

Tierheimleiterin

Ramona Rude

Steffi Wukasch

Kontakt:

Telefon: 03585 /2113703

Mobil:    0172 / 2761398

oder      0172 / 2777623

 

 

Aktuelles

Wer 2019/ 2020 auf unser Konto gespendet hat und eine Spendenquittung braucht kann diese bei uns direkt abholen oder aber seine Postanschrift telefonisch bei uns durchgeben.

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