Wir über uns: Herz & Heimat für Tiere in Not – Der Tierschutzverein Löbau-Zittau e.V. mit dem in Tierheim Bischdorf

 

Im Herzen der Oberlausitz, umgeben von der idyllischen Landschaft bei Bischdorf, schlägt ein großes Herz für Tiere in Not: Das ist der Tierschutzverein Löbau-Zittau e.V. Seit dem Sommer 2011 hat unser Verein seinen festen und liebevollen Anker auf einem großzügigen, 5000 qm umfassenden Gelände, das wir zu einem wahren Zufluchtsort für Tiere in Not gestaltet haben. Hier finden alle Voraussetzungen für eine artgerechte Unterbringung und eine umfassende Betreuung unserer tierischen Schützlinge.

Unsere Mission: Ein sicheres Heim für jedes Tier

Der Kern unserer Arbeit ist der Betrieb unseres Tierheimes in Bischdorf. Wir sind die verlässliche Anlaufstelle für den gesamten ehemaligen Landkreis Löbau-Zittau und bieten Tieren, die aufgefunden, von ihren Besitzern abgegeben oder vom Veterinäramt bzw. den Ordnungsämtern zugewiesen werden, eine sichere Bleibe. Unser Ziel ist es, jedem Tier nicht nur vorübergehend Obdach zu bieten, sondern es bestmöglich auf ein neues, liebevolles Zuhause vorzubereiten.

Wachstum & Fortschritt: Dank Ihrer Unterstützung

Dank der wertvollen Unterstützung und Zuwendungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie im Bereich des Tierschutzes konnten wir in den letzten Jahren bedeutende Projekte realisieren. Wir haben unsere Hundezwingeranlagen erweitert und modernisiert und ein zeitgemäßes Behandlungszimmer für unsere Tierärzte eingerichtet. Diese Investitionen haben nicht nur die Kapazität für die Aufnahme weiterer Tiere merklich vergrößert, sondern auch die Bedingungen für ihre Pflege und medizinische Versorgung entscheidend verbessert.

Ein Blick auf unsere Schützlinge:

Jedes Jahr finden durchschnittlich ca. 134 Hunde, 240 Katzen und zahlreiche andere Kleintiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel bei uns eine vorübergehende Heimat. Durchschnittlich betreuen wir gleichzeitig rund 30 Hunde, 60 Katzen und bis zu 20 Kleintiere, die alle individuelle Zuwendung und Pflege benötigen.

Das Herzstück unseres Tierheims: Unser engagiertes Team

Die tagtägliche Arbeit in unserem Tierheim ist ein Kraftakt, der von unglaublicher Leidenschaft und Hingabe getragen wird. Ein Großteil dieser essenziellen Betreuung wird von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern geleistet, die mit unermüdlichem Einsatz und viel Liebe für unsere Tiere da sind. Ihre freiwillige Arbeit ist das Fundament unserer täglichen Erfolge und verdient unsere größte Anerkennung!

Um diese wertvolle Arbeit nachhaltig zu sichern, kooperieren wir auch mit dem Jobcenter Görlitz. Durch die Zuweisung von Mitarbeitenden im Rahmen von Mehraufwandsentschädigungs-Stellen (MAE) und die Unterstützung durch Initiativen wie die Stiftung „Wir für Sachsen“ können wir unser Team verstärken und somit noch mehr Tieren helfen.

Unsere Finanzierung: Gemeinsam für das Tierwohl

Der Tierschutzverein finanziert sein Tierheim hauptsächlich aus Spenden, die direkt dem Wohl der Tiere zugutekommen. Zudem erhalten wir Vermittlungsgebühren für unsere Schützlinge und in einigen Fällen übernehmen die zuständigen Ordnungsämter und das Veterinäramt Kosten für die Aufnahme von Fund-, herrenlosen und behördlich zugewiesenen Tieren.

Dank wertvoller Partnerschaften, wie der Teilnahme an Hilfsaktionen wie dem „Tierheimsponsoring“, konnten wir in der Vergangenheit erhebliche Kosten bei Futtermitteln einsparen und so unsere Ressourcen noch effizienter für die medizinische Versorgung und andere wichtige Ausgaben einsetzen.

Werden Sie Teil unserer Mission!

Jede Spende, jede Patenschaft und jede ehrenamtliche Stunde hilft uns, diese wichtige Arbeit fortzusetzen. Gemeinsam können wir weiterhin Tausenden von Tieren in Not eine zweite Chance auf ein glückliches Leben ermöglichen.

 

 

Nr

Name

Vorname

Amt innerhalb des Vorstandes

1

Loske

Ramona

Erste Vorsitzende

2

Mucke

Martina

Zweite Vorsitzende & Schatzmeister

3

Kriebel

Nicole

Beirat

4

Naumann

Lisa

 Tierheimleiterin

5

Rude Ramona

Beirat


   

Wichtige rechtliche Grundlagen im Tierschutz: Aktueller Stand

 

Es ist essenziell, sich auf aktuelle und rechtlich fundierte Informationen zu beziehen, wenn es um Tierschutz geht. Die folgenden rechtlichen Grundlagen bilden das Fundament unserer Arbeit und Ihrer Rechte und Pflichten im Umgang mit Tieren.

1. Das Tierschutzgesetz (TierSchG): Ethische Grundlage und Schutz der Tiere

  • § 1 Satz 2 TierSchG: Dieses Kernstück des deutschen Tierschutzgesetzes ist nach wie vor gültig und die ethische Leitlinie unserer Arbeit:

    • "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."

    • Dieser Satz unterstreicht die Verantwortung jedes Einzelnen gegenüber Tieren und ist die Basis für alle weiteren Regelungen.

  • Tiere sind keine Sachen (§ 90a BGB): Obwohl sie rechtlich oft wie Sachen behandelt werden, betont § 90a BGB ausdrücklich: "Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt." Das bedeutet, der Umgang mit Tieren ist strenger reguliert als der mit leblosen Gegenständen und der Eigentümer darf nur unter Beachtung der Tierschutzbestimmungen mit seinem Tier verfahren. (Ergänzend: § 903 S. 2 BGB zum Eigentum an Tieren).

2. Der Staatsziel Tierschutz: Eine Verfassungsaufgabe

  • Artikel 20a Grundgesetz (GG): Die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz im Jahr 2002 war ein Meilenstein. Sie ist vollkommen aktuell und von höchster Bedeutung:

    • "Der Staat schützt […] auch die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung […]"

    • Dies verpflichtet den Gesetzgeber, Verwaltungsbehörden (inkl. Polizei) und Gerichte, die Belange der Tiere in ihren Entscheidungen zu berücksichtigen und gegenüber anderen Interessen abzuwägen. Eine Tötung von Tieren aus reinen Kostengründen ist seither noch weniger zu rechtfertigen. Der Staat hat die Pflicht, den Tierschutz aktiv zu fördern; Rückschritte sind verboten. Dies schließt ausdrücklich auch die Kommunen als Teil des Staates mit ein.

3. Fundtiere: Rechte, Pflichten und rechtliche Konsequenzen

  • Fundrecht (§§ 965 ff BGB): Die Regelungen zum Fundrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch sind weiterhin maßgeblich für den Umgang mit Fundtieren.

    • Fundtiere sind Tiere, die ihrem Halter entlaufen oder entflogen sind und bei denen davon auszugehen ist, dass der Eigentümer sie wieder abholen wird. Sie sind zwar besitzlos (nicht im direkten Zugriff des Eigentümers), aber nicht herrenlos.

    • Meldepflicht (§ 965 BGB): Als Finder*in sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Fund unverzüglich bei der zuständigen Behörde (Gemeinde, Fundbüro) anzuzeigen.

    • Eigentumsrecht (§ 973 Abs. 1 BGB): Das Eigentum am Fundtier bleibt für eine Frist von sechs Monaten nach der Fundanzeige beim ursprünglichen Halter. Innerhalb dieser Zeit dürfen Fundtiere nur zur Pflege oder unter Eigentumsvorbehalt weitergegeben werden.

    • Fundunterschlagung (§ 246 StGB): Das Unterlassen der Fundanzeige oder die widerrechtliche Aneignung eines Fundtieres kann als Fundunterschlagung strafrechtlich verfolgt werden.

    • Verwahrpflicht (§ 965 Abs. 2 BGB): Der Finder ist zur Verwahrung des Tieres verpflichtet.

Muster 12345-12345

Quellen und weiterführende Informationen:

  • Tierschutzgesetz (TierSchG)

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 90a, 903, 965, 973

  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG), insbesondere Artikel 20a

  • Strafgesetzbuch (StGB), insbesondere § 246

Maus 0123-12345

Der Vorstand

1. Vorsitzende

2. Vorsitzende & Schatzmeister

Martina Mucke

Tierheimleiterin

Lisa Naumann

Nicole Kriebel

Aktuelles

@tierheim.bischdorf

Kontakt:

Telefon: 03585 /2113703

Mobil:    0172 / 2761398

oder      0172 / 2777623

 

 

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