Unser Buchtipp. Der Leser fühlt sich mitgenommen zu den Erlebnissen und wird vieles aus seinem eigenen Leben als Dosenöffner wiedererkennen. Ein Buch zum kurzweiligen Lesen, zum Verschenken, zum zweimal Lesen. Mit "Glückskatze Laura" lesen Sie nicht nur eine rührende Geschichte über eine ganz besondere Samtpfote, sondern unterstützen auch den Tierschutz - ein Euro pro verkauftem Exemplar spendet die Autorin an den Deutschen Tierschutzbund.
Das Buch ist direkt unter: https://tredition.de/autoren/doris-meissner-16155/
zu bestellen oder beim Buchhändler Ihres Vertrauens: Verlag tredition GmbH, Hamburg,
Hardcover ISBN: 978-3-7323-7027-6, € 22,80
Paperback ISBN: 978-3-7323-7026-9, € 14,80
E-Book ISBN: 978-3-7323-7449-6, € 5,99
Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 und seine schrittweisen Erhöhungen bis zum aktuellen Stand waren ein historisch wichtiger Schritt für soziale Gerechtigkeit in Deutschland. Diese Maßnahme, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern – auch hier in Sachsen – zu Recht begrüßt wurde, stellt eine längst überfällige Anerkennung für die Arbeit vieler Menschen dar.
Auch wir Tierschützer sehen darin eine Wertschätzung für die anspruchsvolle und oft aufopferungsvolle Arbeit unserer Tierpflegerinnen und Tierpfleger in den Tierheimen. Viele von ihnen sind hoch engagiert und erfahren, oft mit einer fundierten Ausbildung oder langjähriger Praxis, und sorgen mit Herz und Verstand für das Wohl unserer Schützlinge. Doch hinter dieser prinzipiell positiven Entwicklung verbirgt sich für zahlreiche Tierheime in Sachsen eine bittere Realität: Die ständig steigenden Personalkosten bei gleichzeitig stagnierender oder unzureichender Finanzierung führen zu einer akuten Existenzbedrohung.
Eine anhaltende Krise: Wer zahlt wirklich für unsere Fundtiere?
Die meisten Tierschutzvereine in Sachsen betreiben ihre Tierheime als sogenannte "Zweckbetriebe". Ihre Kernaufgabe ist die Verwahrung und Pflege von Fundtieren – also Tieren, die herrenlos aufgefunden wurden.
Gesetzlich ist die Sache klar: Findet man eine Fundsache (z.B. eine Geldbörse), landet diese im Fundbüro der Kommune. Auch Tiere werden laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) nach dem Fundrecht wie andere Fundsachen behandelt. Das bedeutet: Die zuständigen Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, ein "Tierfundbüro" als hoheitliche Pflichtaufgabe zu betreiben und auch vollständig zu finanzieren.
Die traurige Realität in Sachsen weicht jedoch eklatant davon ab: Die meisten Kommunen betreiben kein eigenes Tierfundbüro. Stattdessen übertragen sie diese Pflicht – und damit die Verantwortung für Tausende von Tierleben – auf die ehrenamtlich organisierten Tierschutzvereine und ihre Tierheime.
Die Kluft zwischen tatsächlichen Kosten und kommunaler Erstattung: Eine immer größere Belastung
Wissen muss man: Ein Großteil der Gesamtkosten eines Tierheims (oftmals über 80 %) entsteht durch die artgerechte Verwahrung der Fundtiere, inklusive aller notwendigen Tierarztbehandlungen, Futter, Pflege und – ganz wichtig – der Personalkosten für engagierte Mitarbeiter*innen.
Von den Kommunen erhalten die Tierschutzvereine dafür jedoch in der Regel nur einen Bruchteil der tatsächlich anfallenden Kosten. Oftmals decken die Erstattungen nicht einmal die Hälfte der direkten Aufwendungen für ein Fundtier ab.
Der Rest? Dieser immense Fehlbetrag muss mühsam aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Patenschaften und manchmal aus Erbschaften generiert werden. Angesichts kontinuierlich steigender Kosten für Personal (durch Mindestlohnanpassungen), Energie, Futter und Tierarztleistungen geraten die Tierschutzvereine immer stärker unter Druck. Eine dauerhafte, tierschutzgerechte Betreuung und eine hohe Qualität der Versorgung können unter diesen Bedingungen kaum noch gesichert werden. Die bittere Wahrheit ist: Viele sächsische Tierschutzvereine stehen weiterhin am Rande ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit.
Ein dringender Appell an die Landespolitik und Kommunen: Für eine gesicherte Zukunft der Tierheime!
Die Politik muss ihrer Verantwortung gerecht werden. Wir fordern dringend eine flächendeckende, transparente und nachhaltige Lösung, die:
Mindestlohn-konforme Finanzierung: Die kommunalen Erstattungen müssen die tatsächlichen Personalkosten, inklusive aller aktuellen und zukünftigen Mindestlohnanpassungen, vollständig abbilden.
Tierschutzgerechte Standards sichert: Eine bedarfsgerechte Finanzierung ist die absolute Grundlage für eine tierschutzkonforme Betreuung und Verwahrung der Fundtiere, wie es das Tierschutzgesetz vorschreibt.
Eine einheitliche und auskömmliche Beteiligung schafft: Eine Pauschalvergütung pro Einwohner für alle sächsischen Kommunen, die sich an realistischen Kosten orientiert, würde dringend benötigte finanzielle Gleichbehandlung und Planungssicherheit für die Tierheime gewährleisten.
Die aktive Mitwirkung der Landespolitik ist dabei unverzichtbar!
Verbindliche Rahmenbedingungen: Es müssen verbindliche Landesrichtlinien geschaffen werden, die die Kommunen zu einer auskömmlichen Finanzierung ihrer Fundtierpflicht verpflichten.
Definition von Mindestanforderungen: Der Freistaat Sachsen muss exakt definierte und kontrollierte Mindestanforderungen für Kommunen und Tierheime festlegen. Dies ist die Voraussetzung für ein einheitliches und qualitativ hochwertiges Handeln in Bezug auf:
Qualitätsstandards: Klare Vorgaben für die Qualifikation des Personals, das Gesundheits- und Hygienemanagement sowie die Haltungsbedingungen in den Tierheimen.
Finanzielle Beteiligung: Eine transparente und einheitliche finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Kosten der Fundtierverwahrung, die sich an realistischen Kennzahlen (z.B. Einwohnerzahl) orientiert.
Würdigung und Anerkennung: Der Grundstein für gesellschaftliches Engagement
Neben der finanziellen Absicherung ist eine wesentlich stärkere öffentliche Würdigung und Anerkennung der Leistungen unserer Tierschutzvereine und ihrer ehrenamtlichen sowie hauptamtlichen Mitarbeiter*innen von größter Bedeutung. Eine höhere Wertschätzung in den Medien und der Gesellschaft stärkt das Ansehen des Tierschutzes und fördert die Bereitschaft der Bürger, sich ehrenamtlich zu engagieren und durch Spenden zu unterstützen.
Es geht um die Zukunft der uns anvertrauten Tiere – und die Existenz derer, die sich täglich mit Leidenschaft für sie einsetzen. Wir brauchen Ihre Unterstützung und das entschlossene Handeln der Politik!
Das Testament eines treuen Gefährten: Eine Botschaft von Herz zu Herz
Wenn wir Menschen sterben, verfassen wir ein Testament. Wir ordnen unser Heim und unser Hab und Gut für jene, die wir lieben. Wenn ich, dein treuer Wegbegleiter, schreiben könnte, würde mein letzter Wille so klingen:
Einem armen, sehnsuchtsvollen, einsamen Streuner würde ich mein glückliches Zuhause hinterlassen. Meinen gefüllten Napf, mein kuschliges Bett, mein weiches Kissen, all mein Spielzeug. Den so geliebten Schoß, der mir Trost spendete, die sanft streichelnde Hand, die liebevolle Stimme, die meinen Namen rief. Den Platz, den ich in deinem Herzen hatte, die Liebe, die mir bis zum Ende zu einem friedlichen, schmerzfreien Abschied verhalf, gehalten in deinem tröstenden Arm.
Und wenn meine Zeit gekommen ist, bitte sag nicht: „Nie wieder werde ich ein Tier haben, der Verlust tut viel zu weh!“ Such dir stattdessen einen einsamen, ungeliebten Hund (oder eine Katze, einen Vogel, ein Kaninchen…) aus und gib ihm meinen Platz. Das ist mein Erbe an dich. Die unendliche Liebe, die ich zurücklasse, ist alles, was ich geben kann.
(Dieser Gedanke gilt für alle unsere tierischen Freunde, egal ob Hund, Katze, Kaninchen oder Vogel…)
Dies ist eine Frage, die wir uns als Tierbesitzer oft stellen sollten: Was passiert mit meinem geliebten Haustier, wenn ich einmal nicht mehr da bin? Wer kümmert sich um uns? Haben wir einen Platz im Testament unseres Herrchens oder Frauchens?
Liebes Herrchen, liebes Frauchen,
bitte denken Sie auch an uns – Ihre treuen Wegbegleiter – wenn Sie Ihr Testament verfassen! Ein Vermächtnis für Ihr Haustier ist ein Akt größter Fürsorge und Liebe, der uns auch nach Ihrem Abschied Sicherheit gibt.
Was ein Tier-Vermächtnis sicherstellt:
Eine vertraute Person oder das Tierheim: Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die sich liebevoll um uns kümmern kann. Oder vermachen Sie uns dem Tierheim Bischdorf, wo wir in fürsorgliche Hände kommen und auf ein neues, liebevolles Zuhause warten dürfen.
Unsere Grundbedürfnisse: Denken Sie bitte daran, dass wir weiterhin unser gewohntes Futter möchten, ein warmes und sicheres Plätzchen brauchen und weiterhin liebevolle Pflege erfahren sollten.
Medizinische Versorgung: Wenn wir krank werden oder älter werden, benötigen wir tierärztliche Betreuung. Bitte denken Sie an die Menschen, die dann Ihre Aufgaben übernehmen und unsere Gesundheit im Blick behalten.
Finanzielle Unterstützung: Die Pflege und Versorgung eines Tieres kostet Geld. Helfen Sie den Menschen oder der Institution, die Ihre Aufgaben übernehmen, bitte mit einer finanziellen Unterstützung in Ihrem Vermächtnis. So können wir trotz Ihres Verlustes nicht allzu traurig sein und müssen uns keine Sorgen um unsere Zukunft machen.
Ein solches Vermächtnis ist die größte Liebeserklärung an Ihr Haustier und eine unschätzbare Hilfe für jene, die sich dann um uns kümmern. Sprechen Sie mit uns oder Ihrem Notar, um die beste Lösung für Ihre tierischen Familienmitglieder zu finden.
Herausgeber: Tierschutzverein Löbau-Zittau e.V. Bernstädter Str. 1 02708 Rosenbach OT Bischdorf
Helfen Sie uns, Tieren eine Zukunft zu sichern! Spendenkonto: SPK Oberlausitz-Niederschlesien IBAN: DE 43 8505 0100 3000 2084 60 BIC: WELADED1GRL
Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,
die Erziehung unserer Hunde ist eine Vertrauensfrage und sollte stets auf positiver Bestärkung, Verständnis und Respekt basieren. Leider gibt es immer noch Methoden und Hilfsmittel, die diesen Grundsätzen widersprechen und unseren Tieren unnötiges Leid zufügen. Das Tierheim Bischdorf positioniert sich entschieden gegen den Einsatz von sogenannten Telereizgeräten oder ähnlichen Zwangsmitteln in der Hundeerziehung.
Warum wir von Telereizgeräten abraten:
1. Nicht professionell, nicht tierschutzgerecht: Hundeschulen, die auf Telereizgeräte oder andere Mittel setzen, die Schmerz oder Zwang verursachen, arbeiten weder professionell noch ethisch vertretbar. Eine seriöse und moderne Hundeerziehung benötigt solche Methoden nicht. Sie basiert auf fundiertem Wissen über Lernverhalten, Kommunikation und positive Motivation. Vertrauen Sie auf Trainer, die den Tierschutz ernst nehmen und gewaltfreie Wege gehen. Bei der Wahl einer geeigneten Hundeschule in unserem Landkreis berät Sie unser Tierheimleiter gerne persönlich.
2. Was sind Telereizgeräte? Telereizgeräte – auch bekannt als Elektrohalsband (e-collar), Ferntrainer, Teletakt, Teletak, Teletac, Teleimpulsgerät (TIG) oder E-Gerät – sind elektronische Hilfsmittel, die aus einem Handsender und einem Empfängerhalsband bestehen. Dieses Halsband kann, oft über weite Distanzen (bis über 1000 m), einen dosierten elektrischen Impuls auslösen. Die Stärke dieses "Reizstroms" ist regulierbar und reicht von einem leichten Kribbeln bis zu einem deutlichen Schmerz. Moderne Geräte bieten manchmal auch Vibrations- oder Tonsignale an, doch der Ursprung liegt im schmerzbasierten Prinzip.
3. Die rechtliche Situation ist eindeutig: Der Einsatz von Elektroreizgeräten zur Hundeerziehung ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz gesetzlich verboten.
Deutsches Tierschutzgesetz (§ 3 Nr. 11): Hier heißt es klar: „Es ist verboten, […] ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt […]“.
Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts (2006): Dieses Urteil bestätigte das generelle Verbot und stellte klar, dass es nicht auf die konkrete Anwendung im Einzelfall ankommt, sondern darauf, ob die Geräte bauartbedingt geeignet sind, Tieren nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen. Dies wurde 2007 auch durch das Verwaltungsgericht Freiburg in einem konkreten Fall bekräftigt, indem die Untersagung der Anwendung solcher Geräte an Hunden als rechtmäßig erachtet wurde.
Fazit:
Der Einsatz von Telereizgeräten ist nicht nur ethisch fragwürdig, sondern auch illegal. Wir appellieren an alle Hundehalter, sich für eine Erziehungsmethode zu entscheiden, die das Vertrauen zwischen Mensch und Hund stärkt und das Wohl des Tieres stets in den Mittelpunkt stellt. Ihr Hund verdient eine liebevolle und respektvolle Führung – ohne Schmerz und Zwang.
Viele Menschen, die über eine Tieradoption nachdenken, stoßen auf den Begriff "Schutzgebühr". Doch was genau verbirgt sich dahinter, und warum ist sie für uns im Tierheim unverzichtbar? Lassen Sie uns das Missverständnis ausräumen: Bei der Schutzgebühr handelt es sich keineswegs um einen Kaufpreis. Sie ist vielmehr eine essenzielle Unterstützung für unsere Tierschutzarbeit und hat eine doppelte Bedeutung.
1. Deckung der Kosten: Eine Herzensangelegenheit mit hohem Aufwand Ein Tierheimplatz für unsere Schützlinge ist weit mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Jedes Tier, das zu uns kommt, erhält eine umfassende medizinische Versorgung: Es wird geimpft, entwurmt, entfloht und – sofern das Alter und der Gesundheitszustand es zulassen – auch kastriert. Eine Kastration einer Hündin kostet beispielsweise schnell 250 Euro, und die Behandlung eines komplizierten Beinbruchs kann sich sogar auf mehrere Tausend Euro belaufen.
Hinzu kommen die täglichen Kosten für hochwertiges Futter, Streu, Spielzeug, Medikamente sowie die professionelle Pflege und Betreuung durch unser engagiertes Team. Mit der Schutzgebühr decken wir einen Teil dieser immensen Kosten ab, die in der Fundtierverwahrung und der allgemeinen Versorgung entstehen. Es ist uns jedoch wichtig zu betonen: Die Schutzgebühr reicht bei Weitem nicht aus, um die tatsächlichen Ausgaben zu decken. Sie ist ein wertvoller Beitrag, der uns hilft, unsere Arbeit fortzusetzen und jedem Tier die bestmögliche Fürsorge zu gewährleisten.
2. Verantwortungsvolle Entscheidung: Ein Schutz vor Impulskäufen Neben der finanziellen Unterstützung erfüllt die Schutzgebühr einen weiteren, ebenso wichtigen Zweck: Sie dient als Schwelle für eine wohlüberlegte Entscheidung. Ein Haustier ist ein Lebewesen, das über viele Jahre hinweg Liebe, Zeit und auch finanzielle Mittel benötigt. Wer bereit ist, eine Schutzgebühr zu entrichten, signalisiert damit, dass er die Anschaffung ernst nimmt und sich der damit verbundenen Verantwortung bewusst ist.
Die geforderte Gebühr soll Spontanentschlossene dazu anregen, ihren Schritt noch einmal genau zu überdenken. Denn jedes Tier verursacht nicht nur laufende Kosten für Futter und Pflege, sondern kann im Ernstfall auch unerwartet hohe Ausgaben für Tierarztbesuche oder spezielle Therapien mit sich bringen. Die Schutzgebühr ist somit ein erster kleiner Test für die langfristige Verpflichtung, die Sie mit der Adoption eines Tieres eingehen.
Indem Sie eine Schutzgebühr entrichten, investieren Sie direkt in das Wohlergehen der Tiere und tragen dazu bei, dass wir auch in Zukunft heimatlosen Seelen eine zweite Chance ermöglichen können. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!