Unser Verein:
Spendenkonto: IBAN : DE43850501003000208460 BIC : WELADED1GRL |
Bitte geben Sie Ihrer Zahlung ihre komplette Adresse mit an , da die Zusendung der Spendenquittung sonst nicht möglich ist.
Wenn Ihre Spende im Bereich bis 200 Euro liegt, dann müssen Sie nicht die Zuwendungsbescheinigung als Original Ihrer Steuererklärung beilegen, damit ihre Spende steuerlich absetzbar wird. Stattdessen reicht es aus, wenn Sie einen Kontoauszug einreichen, aus dem die Überweisung hervorgeht.
Das geht aus dem Gesetz zur Steigerung ehrenamtlichen Engagements hervor, das der Bundesrat Ende September beschloss.
Die restlichen Transaktionen auf dem Kontoauszug können Sie unkenntlich machen. Damit erleichtern Sie dem Finanzamt die Arbeit und schützen gleichzeitig Ihre Daten.
Sinnvollerweise sollten Sie darauf alles schwärzen, was das Finanzamt nicht unbedingt etwas angeht. Übrigens: Das Gesetz tritt rückwirkend in Kraft. Den erleichterten Spendennachweis können Sie also schon in Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2007 nutzen.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass das Finanzamt einen Online-Beleg anerkennt. Reichen Sie lieber mit Ihrer Steuererklärung das Original des entsprechenden Kontoauszugs ein, aus dem die Spende
hervorgeht.
Falls Sie Ihren Spendenbetrag in bar direkt auf das Konto der Spendenorganisation eingezahlt haben, dann können Sie Ihren Einzahlungsbeleg mit der Steuererklärung einreichen.
Wenn Sie mehr als 200 Euro gespendet haben, dann benötigen Sie zwangsläufig eine Zuwendungsbescheinigung, damit ihre Spende steuerlich absetzbar ist. Die Zuwendungsbescheinigung erhalten Sie in der Regel von der Spendenorganisation.
Bei einer Spende per Überweisung sollten Sie darauf achten, dem Empfänger Ihre Adresse mitzuteilen. Dafür findet sich im „Verwendungszweck“ in der Regel ausreichend Platz. Der Empfänger Ihrer Spende kann dann leicht Ihre Adresse ablesen und Ihnen die Zuwendungsbescheinigung zuschicken.